Gesetzgeber soll Förderung der Zwingerhaltung von Blindenführhunden beenden - www.dogxaid.org

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Förderung der Zwingerhaltung von Blindenführhunden beenden

    

Der Selbsthilfeverein der Blindenführ- und Servicehundehalter Dogxaid e.V. empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern die Streichung des §35 der Verordnung über die Verwendung mit Hilfsmitteln und über die Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (kurz Orthopädieverordnung - OrthV): 

Zu den Herstellungskosten eines Blindenführhundzwingers kann ein Zuschuss bis zu 435,00 Euro gezahlt werden. Ein Zuschuss zu den Kosten eines neuen Zwingers darf frühestens nach fünf Jahren, bei Wohnungswechsel auch eher, gezahlt werden" (§35 OrthV).

    

Begründung


Ein Blindenführhund wurde ausgebildet, einem blinden oder sehbehinderten Menschen die Orientierung zu erleichtern und ihn vor zahlreichen Gefahren des Alltags zu schützen.

    

Spätestens mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist klargestellt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung und auch nicht aufgrund seines „tierischen" Hilfsmittels diskriminiert werden darf (Artikel 9, UN-Behindertenrechtskonvention).

    

Das „Parken" eines Blindenführhundes in einem Zwinger ist daher nicht mehr notwendig, entspricht zudem auch keinesfalls einer familiennahen Haltung.
Überdies kann er dort seinen Zweck nicht erfüllen. Ein Blindenführhund hat außerdem gelernt, stundenweise in einer Wohnung alleine zu sein.

    

Das „Parken" im Zwinger ist in keinster Weise dazu geeignet, das Verhältnis zwischen Blindenführhundehalter und Blindenführhund zu verbessern. Die Unterbringung in einem Zwinger birgt die Gefahr, dass das Verhältnis zu seinem Hundeführer mangels Sozialkontakt nachhaltig gestört wird und sich dies in der Diensttauglichkeit des Hundes bemerkbar macht.

    

Der Antrag ist für den Gesetzesgeber kostenneutral. Für die Gesundheitskassen ergibt sich ein Einsparpotenzial. Wir sind der Auffassung, dass dieses eingesparte Geld eine Investition in eine verbesserte Ausbildung sein kann.



Autor: root -- 30.03.2012 10:37:50


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