Stellungnahme zum Rauswurf einer blinden Kunden aus einer Metzgerei - www.dogxaid.org

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Stellungnahme zum Rauswurf einer blinden Kunden aus einer Metzgerei

Zum Rauswurf  (Bericht siehe http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/622862_Hund-muss-draussen-bleiben-Blinde-Kundin-verlaesst-Metzgerei.html) einer blinden Frau mit ihrem Blindenführhund aus einer Deggendorfer Pferdemetzgerei erklärt Alexander Spörr , Vorsitzender von Dogxaid e.V., der Selbsthilfeorganisation der Blindenführ- und Servicehundehalter:

„Leider kommt es immer wieder zu Diskriminierungen im Einzelhandel. Dies geschieht in der Regel noch nicht einmal absichtlich, sondern aus Unkenntnis bzw. Angst gegen irgendwelche Verordnungen zu verstoßen.“ Dogxaid forderte daher bereits die Fraktionen im Bayerischen Landtag auf, mehr öffentliche Aufklärung über die Rechte behinderter Servicehundehalter zu betreiben. Dogxaid e.V. schlägt vor, dass bereits Auszubildende im Einzelhandel in der Berufsschule über die Rechte Behinderter geschult werden. Die zweite Möglichkeit, so Spörr, wäre ähnlich dem Jugendschutzaushang, die Rechte Behinderter in Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben auszuhängen.

Alexander Spörr ist schockiert über die unsägliche Aussage des Lebensmittelüberwachungsbeamten Josef Schweiger: „Herr Schweigers Aussage, die Metzgereifachverkäuferin habe richtig gehandelt, ist mindestens seit der Reform der Lebensmittelhygieneverordnung im Jahre 2007 falsch.“ Das Bayerische Ministerium für Umwelt und Gesundheit stellte am 31. März 2011 schriftlich klar: „... Beim Mitführen von Blindenhunden durch blinde Menschen im Verkaufsraum liege somit grundsätzlich keine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel im Sinne der  Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 vor.“

Das Bayerische Justizministerium geht in derartig begründeten Rauswürfen von einem Verstoß gegen §19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, und damit einer mittelbaren Diskriminierungen aus.


Nachtrag vom 11. Januar 2013:

Nachdem die oben stehende Dogxaid Stellungnahme in der Passauer Neuen Presse am Samstag, den 5.1.2013 unter der Überschrift „Schockiert“ veröffentlicht wurde, rudert das Landratsamt Deggendorf zurück. Es spricht nun , lt. Passauer Neuen Presse, von einem „Missverständnis in der mündlichen Darstellung“.  



Autor: root -- 11.01.2013 8:30:48


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