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Kommunen behindern gesellschaftliche Teilhabe von Assistenzhundehaltern

 

 

„Sie müssen mit Ihrem Hund unser Geschäft verlassen“, diesen Satz hören Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, sehr häufig, egal ob in der Arztpraxis, beim Metzger oder der Modeboutique.

Legal sind diese Hausverweise nur in den seltensten Fällen. In der Regel liegt trotz des Hausrechts des Inhabers eine mittelbare Diskriminierung vor. Die Rauswürfe sind für die Betroffenen frustrierend.

 

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, mehr für Menschen mit Handicap zu tun.

 

Auch die Städte und Gemeinden sind gefordert, denn gerade sie behindern die gesellschaftliche Teilhabe von Assistenzhundehaltern.

Stellen Sie sich vor, Sie dürften einen geliebten Verstorbenen nicht auf dem Friedhof besuchen nur weil Sie ihr unabdingbares Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Gehstock oder einen Rollstuhl nicht mitnehmen dürften.

Für Menschen, die auf einem tierischen Helfer angewiesen sind, ist dies in vielen Kommunen Alltag. Hunde sind nicht erlaubt. In mancher Kommune ist vielleicht der Blindenführhund von dieser Regelung ausgenommen - für alle anderen Assistenzhundegilt dann dennoch Friedhofsverbot. Dies ist eine enorme Einschränkung die nicht nötig wäre.

 

Insofern müssen in vielen Gemeinden und Städten die Friedhofssatzungen angepasst werden.

 

Ein weiteres Beispiel ist häufig die in Grünanlagensatzungen festgeschriebene Diskriminierung von Assistenzhundehaltern.

So ist es bedauerlich, wenn Blindenführhundehalter in den kommunalen Grünanlagen ihre Hunde nicht freilaufen lassen dürfen. Irgendwo müssen die Hunde eine Chance auf Freilauf bekommen. Dies am besten in einem Bereich, in dem sich sowohl Hund als auch Hundeführer einigermaßen geschützt bewegen können. Auf der Straße ist dies nicht der Fall. Dort soll der Hund als Dienstleister arbeiten und kann nicht entspannt eine Auszeit von seiner Arbeit nehmen.

 

Aber es kommt noch schlimmer: Die Grünanlagensatzung regelt oftmals auch das Betretungsrecht von Spielplätzen.

Häufig sind hier Hunde überhaupt nicht zulässig.

Einem Assistenzhundehalter ist es also nicht möglich, sein Kind auf einen Spielplatz zu begleiten und dort zu betreuen.

Assistenzhundehalter werden von Kommunen klar benachteiligt. Dies muss ein Ende haben.

 

Die Kommunen können und müssen mehr für die gesellschaftliche Teilhabe von Assistenzhundehaltern tun.

Es fehlt am Willen.

 

Obige Beispiele zeigen, wie man kostenneutral, d. h. mit entsprechenden kommunalen Satzungsänderungen, Menschen Vor ort ein wenig helfen könnte, ihr Leben einfacher zu gestalten. Die Chance auf eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben würde sich ebenfalls verbessern.

 

 

 

 

       



Autor: root -- 01.12.2017 11:48:54


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