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Krankheit des Blindenführhund muss als Reiserücktrittsgrund ausdrücklich vermerkt sein



Nachdem sein Blindenführhund kurzfristig krank wurde konnte ein blinder Mann seinen Urlaub in Fuerteventura nicht antreten. Seine Reiserücktrittsversicherung wollte für die knapp 1000 Euro Stornokosten nicht aufkommen. Die Versicherung verwies darauf, dass die Krankheit des Blindenführhundes nicht in ihren Versicherungsbedingungen steht und somit auch kein versicherter Grund sei. Die Versicherung bekam vor dem Amtsgericht München (Az.: 191 C 17044/16) Recht.


Dogxaid, Selbsthilfeverein der Blinden und Servicehundehalter, empfiehlt daher Menschen mit Handicap, die auf ihren Hund angewiesen sind, eine Reiserücktrittsversicherung zu wählen, die auch im Krankheitsfall des Haustieres aufkommt. Diese Reiserücktrittsversicherungen gibt es. /AS 20170731



Autor: root -- 28.01.2019 16:31:42


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