Zurück | Back 

Hauptinhalt

Stellungnahme Drucksache Drs. 16/7962, 16/8707 Blindenführhundeausweis

18. Juli 2011

An die parl. Geschäftsführer der Fraktionen im Bayerischen Landtag


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

im Juni 2011 wurde im bayerischen Landtag ein Beschluss gefasst, welcher die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Führhundhaltern zum Ziel hat.
Dogxaid e.V. gibt hierzu seine Stellungnahme ab.

Zunächst jedoch der Beschluss des bayerischen Landtages im Wortlaut:

"Drucksache Drs. 16/7962, 16/8707

Blindenführhundausweis

Die Staatsregierung wird aufgefordert, durch geeignete Mittel dafür Sorge zu tragen, dass die Teilhabe blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen mit Blindenführhunden am öffentlichen Leben gewährleistet wird. Gegebenenfalls sind die einschlägigen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften in einfacher und verständlicher Weise im Blindenführhundausweis oder in einer Ergänzung zum Ausweis zu dokumentieren."

Wir von Dogxaid e.V. sehen die Notwendigkeit, Führhundhalter wie andere Gruppen behinderter Menschen zu inkludieren. Daher unterstützen wir auch den ersten Satz des Landtagsbeschlußes.

Der zweite Satz ist für Dogxaid e.V. nicht nachvollziehbar.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es keinen amtlichen Führhundausweis gibt, in den Gesetzestexte eingetragen werden könnten.
Bezüglich eines entsprechenden Eintrages in den Schwerbehindertenausweis erklärte das Bayerische Sozialministerium Anfang diesen Jahres, das hier eine Zuständigkeit des Bundes vorläge.
Viele Führhundhalter haben bereits ergänzend zu ihrem Schwerbehindertenausweis den nicht amtlichen Führhundausweis mit einem Beiblatt. Dieses enthält Gesetzestexte, welche die rechtmäßige Mitnahme eines Führhundes in Kurzform dokumentieren.

Dennoch kommt es vor, dass dem Führhund der Zugang verwehrt wird.
Wir von Dogxaid e.V. sehen dafür vor allem ein Informationsdefizit von Einzelhändlern, Gastronomen und Ärzten.

Wir als Interessenvertreter der Blinden- und Servicehundehalter wünschen uns vermehrte Aufklärung. Diese könnte unserer Auffassung nach bereits in die Ausbildung (Berufsschule bzw. Studium) derartiger Berufe integriert werden, z.B. als Lehreinheit mit dem Schwerpunkt der Rechte behinderter Menschen.
Ebenso sieht Dogxaid e.V. die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber - ähnlich wie beim Jugendschutz - veranlasst, dass in Handels- und Dienstleistungsunternehmen die Rechte Behinderter ausgehängt werden.
Wir sind der Meinung, dass der Führhundhalter nicht mit einem Ausweis als Bittsteller gegenüber anderen auftreten muss. Im Sinne der UN-Behindertenkonvention setzen wir vielmehr auf eine Inklusionsgesellschaft.
Wir bitten Sie diese Stellungnahme in Ihrer Fraktion bekannt zu machen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.




Mit freundlichen Grüßen

Alexander Spörr

Vorsitzender
Dogxaid e.V.

Autor: root -- 22.07.2011 8:50:20


Dieser Artikel wurde bereits 6814 mal angesehen.




URL:
.

xxnoxx_zaehler