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Wem gehört der Blindenführhund?

Immer wieder hört man in Blinden und Sehbehindertenkreisen, dass der Blindenführhund der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gehöre.

Komisch? In den Qualitätskriterien zur Auswahl, Ausbildung und Kostenübernahme für Blindenführhunde aus dem Jahre 1993 ist doch klar geregelt, dass der Führhundehalter nicht nur Besitzrechte sondern durch Übereignung durch die Krankenkasse auch die Eigentumsrechte erhalten soll. In vielen Fällen ist diese in den Qualitätskriterien vorgesehene Verfahrensweise Praxis.
Es gibt auch Ausnahmen von dieser Selbstverpflichtung des Spitzenverbandes der GKV.

Gesetzliche Krankenkassen können sich jederzeit auf das „höherwertigere“ SGB V §33 (5) Hilfsmittel berufen:
„Die Krankenkasse kann den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen. [...]“

In der Praxis bedeutet dies, dass die Krankenkasse ein Wahlrecht zwischen Übereignung auf den Blindenführhundehalter und die leihweise Überlassung des Hundes hat. Da dies von Ihrer Krankenkasse abhängig ist, sollte man diesen Punkt ggf. bei der Beantragung des Führhundes mit abklären.
Futtergeld und andere Nebenkosten sind nicht an die Eigentumsverhältnisse gebunden. Sie werden unabhängig davon von der Krankenkasse bezahlt.

 

Labradorhündin braun, mit Kenndecke

 

Bild 1: Labradorhündin braun, mit Kenndecke 


In jüngster Zeit wird auch vermehrt das  „Schweizer Modell“ verwendet, hierbei ist der Führhundehalter - wie bei den vorgenannten Modellen - Besitzer des Hundes. Das Eigentum am Hund bleibt bei der Führhundeschule. Für die Überlassung des Blindenführhundes erhält die Führhundeschule in der Regel monatlich eine „Miete“ vom Kostenträger.

Genaue Zahlen, wie die Eigentumsverhältnisse verteilt sind, gibt es nicht bzw. werden nicht veröffentlicht.

Uns von Dogxaid würde eine derartige Übersicht interessieren. Wir bitten Sie daher um ihre Mithilfe. Teilen Sie uns mit, wem Ihr Führhund gehört und welche Krankenkasse hierfür die Kostenträgerschaft übernommen hat.

Autor: Alexander Spörr, Dogxaid e.V. www.dogxaid.org
Die Publikation dieses Artikel Bedarf der schriftlichen Genehmigung des Autors.
Bei Veröffentlichung sind der Autor und die Quelle: www.dogxaid.org [1] zu nennen.



Autor: root -- 05.08.2010 7:54:58


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