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Mehr mobile Freiheit für Behindertenbegleithundehalter

Kommunalpolitischer Musterantrag zur Änderung der Taxitarifordnung

Präambel:


Der Vorstand von Dogxaid e.V.  - Verein zur Förderung der Mobilität durch Blindenführ - und Servicehunde hat für bayerische Kreisräte sowie Stadträte der kreisfreien Städte einen Musterantrag zur Änderung der kommunalen Taxitarifordnung entworfen.

Inhaltlich möchte Dogxaid e.V. hierin einen Nachteilsausgleich für Behindertenbegleithundehalter auf Grundlage der UN Behindertenrechtskonventionen und dem "Bundesgesetz zu dem Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35 vom 31. Dezember 2008. Dogxaid e.V. verweist hier im Speziellen auf Artikel 9 und 9e.

Dogxaid e.V. hat mittlerweile eine Änderung der Muster-Taxitarifordnung, beim zuständigen Staatsminister, des Freistaates Bayern erwirkt.

Für Rückfragen steht der Verein Dogxaid, Klosterstraße 11, 94167 Tettenweis, Tel. 08534 9616-11 oder post--at--dogxaid.org gerne zur Verfügung. ( --at-- durch @ersetzen)

Betr.: Änderung der Taxitarifordnung

Der Kreistag/Stadtrat möge beschließen:

Der Kreistag/Stadtrat setzt sich für behinderte Servicehundehalter ein. Servicehunde unterstützen Behinderte erheblich in Ihrer Mobilität.

Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile Servicehunde für Blinde, Taube und andere Behinderte von der kommunalen Hundesteuer befreit. Siehe hierzu Muster Hundesteuersatzung des Freistaates Bayern, §2 Abs. 3.

Zum weiteren Nachteilsausgleich und zur Erweiterung der Mobilität behinderter Menschen beschließt der Kreistag/Stadtrat eine Änderung der Taxitarifordnung  (siehe Muster-Taxitarifordnung, §2 Abs. 3b). Hierin sollen Behindertenbegleithunde, wie Signalhunde und LPF-Hunde ebenso wie Blindenführhunde kostenfrei transportiert werden. 

Folgender Passus ist zu ergänzen:

Hunde die für Blinde, Taube, Schwerhörige und andere Hilflose unentbehrlich sind, sind ohne Zuschlag zu befördern. 

(Bem.: Analog der Steuerbefreiung von Behindertenbegleithunden in der Muster Hundesteuersatzung des Freistaates Bayern).    


Autor: root -- 10.02.2014 8:49:14


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