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Der Blindenführhund – ein lebendiges Hilfsmittel, das den Alltag bereichert
Trägt ein mittelgroßer bis großer Hund, dem Sie auf Ihren Wegen begegnen, ein spezielles, weißes Führgeschirr, kennzeichnet ihn das als gerade im Dienst befindlichen und hoch konzentriert arbeitenden Begleiter eines nichtsehenden oder stark sehbehinderten Menschen. Bitte lenken Sie ihn dann nicht ab!
Trotz allem ist und bleibt ein Blindenführhund jedoch ein Hund im herkömmlichen Sinne. Er „funktioniert" nicht wie ein Uhrwerk, sondern hat hin und wieder auch mal einen nicht so guten Tag, an dem durchaus das Eine oder Andere schief geht.
Als Rasse sind derzeit vorrangig Labrador Retriever, Golden Retriever, Königspudel oder Schäferhund im Einsatz. Aber auch Riesenschnauzer, Großterrier und Mischlinge meistern die Arbeit als Blindenführhund.
Wichtig ist, dass die Hunde gesund, freundlich, angstfrei, nicht aggressiv und vor allem lern- sowie arbeitsfreudig sind.
Zum Spezialisten ausgebildet
Der geeignete Hund hat eine langwierige und kostenintensive Ausbildung erhalten, die ihn für seine verantwortungsvolle Aufgabe qualifiziert.
Er ist schon als Welpe von fachkundigen Hundetrainern ersten Eignungstests unterzogen worden.
Als Junghund wird er meist - abhängig vom Konzept seiner Ausbildungsstätte - in eine sorgfältig ausgesuchte Patenfamilie integriert. Bei dieser sammelt er im Alltagsgeschehen vielfältige Erfahrungen. Er erhält zudem eine liebevoll-konsequente Grunderziehung und wird sozialisiert. Darüber hinaus wird er spielerisch auf seinen späteren Einsatz vorbereitet.
Im Alter von etwa einem Jahr kommt er in die Führhundschule zurück.
Dort durchläuft er noch einmal intensive Gesundheits- und Wesenstests.
Hat er diese ohne Auffälligkeiten bestanden, kann seine etwa 9-monatige Ausbildung zum Führen Nichtsehender bzw. hochgradig sehbehinderter Menschen beginnen.
Nach deren Absolvierung steht eine für Erstführhundhalter bis zu max. 28 (andernfalls wenigstens 14) Arbeitstage umfassende theoretische und praktische Einarbeitung durch den Ausbilder des Hundes bevor.
Entsprechend der Qualitätskriterien ( hier klicken ) legen der ausgebildete Blindenführhund und sein Halter abschließend eine sogenannte Gespannprüfung ab.
Im Einsatz
Ein gut ausgebildeter Blindenführhund und dessen nichtsehender/sehbehinderter Halter wachsen im Laufe der Zeit zu einem sicheren und aufeinander eingespielten Führgespann zusammen. Dies setzt aber einerseits ein kontinuierliches Weiterarbeiten voraus; andererseits ist es unerlässlich, dem Hund genügend Freizeit zu geben.
Ein Blindenführhund beherrscht im Durchschnitt 40 Hörzeichen, die bei entsprechendem Training individuell erweitert werden können.
Der im Einsatz befindliche Hund ist in der Lage, jegliche Art von Hindernissen selbstständig zu umgehen oder diese anzuzeigen, indem er davor stehen bleibt. Dazu zählen u.a.: auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge, Laternenpfähle, Mülltonnen oder stehende Fußgänger.
Zu den Hindernissen, auf die ein Blindenführhund auch reagieren muss, gehören des weiteren Bodenhindernisse (Pfützen, Abgründe, Schlaglöcher o.Ä.) und Höhenhindernisse (z.B. herabhängende Äste, Absperrungen oder in Kopfhöhe eines Menschen angebrachte Schilder und Fahnen). Daran wird deutlich, mit welch hohem Anspruch die Ausbildung für den Hund verbunden ist: Er muss zusätzlich lernen, Hindernissen auszuweichen, die für ihn selbst kein Problem darstellen, für seinen Halter jedoch zur Gefahr werden könnten.
Im Ernstfall muss sich der Hund gemäß dem Prinzip der „intelligenten Gehorsamsverweigerung" aktiv dem Hörzeichen des Nichtsehenden widersetzen, z.B. an Bahnsteigkanten oder Rolltreppen.
Bekommt der Blindenführhund von seinem Menschen durch Hörzeichen bestimmte Suchaufgaben, führt er diese gewissenhaft und zuverlässig aus. Auf diese Weise findet er z.B. Türen, Treppen, Zebrastreifen, Ampeln, Fahrstühle, Briefkästen, Sitzgelegenheiten... Auch Geldautomaten oder die Kasse in einem Geschäft steuert er bei Bedarf an.
Er zeigt das Gefundene eindeutig an, je nachdem, auf welche Weise es ihm in der Ausbildung vermittelt wurde (stehen bleiben, daneben oder davor setzen, anspringen oder Berührung mit der Schnauze).
Der Blindenführhund ist jedoch nicht fähig, das Rot oder Grün der Ampel zu erkennen. Zwar zeigt er auf Aufforderung die Ampel ordnungsgemäß an; die Entscheidung, wann die Straße gefahrlos zu überqueren ist, trifft der Nichtsehende/Sehbehinderte eigenverantwortlich.
Unterwegs in fremder Umgebung
Für ein harmonisches, routiniertes Führgespann gilt - wie auch in bekannter Umgebung wichtig - grundsätzlich, dass
- sich insbesondere der Führhundhalter gut orientieren kann,
- er detaillierte Informationen über die Streckenführung hat oder sich diese vor Ort beschafft,
- der Blindenführhund das in der Ausbildung Vermittelte trotzdem zuverlässig umsetzt, dem Nichtsehenden somit Sicherheit
gibt und auch gelernt hat, einem bestimmten Menschen zu folgen.
Sonderrechte
Wenn Sie ein Führgespann in einem Lebensmittelgeschäft, einem Krankenhaus, einer Kurklinik, einem Theater, etc. antreffen, ist das berechtigt. Wo gewöhnliche Vierbeiner nicht ohne weiteres hinein dürfen, gelten für Blindenführhunde im Dienst Sonderregelungen.
Aber viele Menschen kennen diese nicht oder wollen sie nicht als Sonderrechte anerkennen. Sie machen stattdessen ihr Hausrecht geltend. Dadurch entstehen immer wieder unangenehme Situationen für das Führgespann.
Zu bedenken ist, dass nichtsehende/sehbehinderte Menschen, die ihren Alltag mit einem Blindenführhund bewältigen, auch in o.g. Örtlichkeiten auf die wertvolle Unterstützung ihres ausgebildeten tierischen Begleiters angewiesen sind. Selbstverständlich sind diese Ziele für den Hund Arbeitsorte und er wird sich daher entsprechend verhalten. Jegliche Beeinflussung durch Dritte erschwert seine Arbeit und lenkt ihn unter Umständen schnell ab.
Das Führgespann in der Öffentlichkeit
Es ist für verantwortungsvolle Führhundhalter höchste Priorität, dass ihr Blindenführhund - genau wie sie selbst - gepflegt und sauber in der Öffentlichkeit auftritt, erst recht beim Betreten von Geschäften, kulturellen Einrichtungen, Arztpraxen, Restaurants usw.
Wird der Blindenführhund nach seiner Ausbildung jedoch nicht weiter gefördert, ergeben sich - insbesondere bei der Führarbeit - über Kurz oder Lang unerwünschte [im schlimmsten Fall sogar gefährliche] Verhaltensweisen. Zum Beispiel:
- freudiges Anspringen von Passanten,
- Belecken von Lebensmitteln im Supermarkt,
- Stehlen von Essen (von Tischen, in Geschäften, aus den Händen von Kleinkindern usw.),
- entgegen kommende oder auf der anderen Straßenseite laufende Vierbeiner mit Freude begrüßen oder sie zum Toben animieren.
Das bringt einerseits in der Öffentlichkeit zwangsläufig Probleme mit sich. Andererseits verleiten jedoch Negativerfahrungen mit einem auffälligen Führgespann manche Mitmenschen dazu, leider auch ein schlechtes Licht auf andere Führgespanne zu projizieren.
Der Blindenführhundhalter
Ganz klar: Er darf keine Angst vor einem Hund und dem Zusammenleben mit ihm haben.
Er muss grundsätzlich bereit sein, bestimmte Voraussetzungen unbedingt zu erfüllen bzw. gesundheitlich und mental in der Lage sein, sämtlichen Bedürfnissen des Hundes [auch den Negativen] entsprechend gerecht zu werden.
Das oberste Gebot besteht darin, dass der Nichtsehende/Sehbehinderte dem Blindenführhund einen festen Platz in seinem Herzen gibt.
Wichtig ist ebenso, dass das unmittelbare Umfeld des Führhundhalters dessen Hilfsmittel mit Seele möglichst uneingeschränkt akzeptiert.
Ein umsichtiger Führhundhalter muss
- sich bewusst sein, dass er ein Leben lang die volle Verantwortung für den ihm anvertrauten Hund trägt, einschließlich möglicher Konsequenzen,
- den Hund ordnungsgemäß pflegen und betreuen,
- dafür Sorge tragen, dem Hund täglich wenigstens eine Stunde Freilauf zu garantieren und ihm zur Abwechslung auch andere Wege anbieten,
- dem Hund in der Freizeit die Möglichkeit einräumen, mit Artgenossen spielen und toben zu können,
- sich selbst mit dem Hund beschäftigen und ihn fördern,
- das Gehen mit dem Langstock beherrschen, um a) die Freizeit des Hundes zu unterstützen und b) dessen z.B. krankheitsbedingten Ausfall überbrücken zu können,
- auch die Versorgung des erkrankten Hundes leisten können,
- sich darüber im Klaren sein, dass der Hund einmal alt wird und seinen Dienst nicht mehr wie gewohnt verrichten kann und
- sich zu gegebener Zeit auch mit dem Tod des treuen Begleiters auseinander setzen.
Unterstützung
Für den Verein Dogxaid e.V. ist die Betreuung, Integration und Beratung von Blindenführhundbesitzern oder solchen, die es gern werden möchten, ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt.
Wir
- beraten unentgeltlich, unabhängig, auf Grund unserer Erfahrung zugeschnitten auf Ihre Situation,
- helfen bei der Beantragung eines Blindenführhundes, dessen Kosten im Normalfall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten,
- bieten Seminare rund um den Blindenführhund an und
- legen großen Wert auf aktive Freizeiterlebnisse für 2- und 4-Beiner.
Setzen Sie sich bei Rückfragen mit uns in Verbindung:
Herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Autor: root -- 25.07.2010 21:05:24
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